Besonderheiten bei Kindern

Bei Reisen mit der Deutschen Bahn gibt es für Kinder mit einem Schwerbehindertenausweis Besonderheiten.

Kinder bis 6 Jahren

Kinder unter 6 Jahren werden generell kostenfrei befördert.

Aus diesem Grund erhalten schwerbehinderte Kinder unter 6 Jahren auch kein Beiblatt mit Wertmarke des Versorgungsamtes.

Sofern eine Begleitperson im Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B) eingetragen ist, wird diese ebenfalls kostenfrei befördert. Hierbei kann die Fahrt auch in der 1. Klasse erfolgen.

Dies gilt sowohl in den Nahverkehrszügen als auch in den Fernverkehrszügen.

Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

Bei der Deutschen Bahn können Kinder bis einschließlich 14 Jahren von Eltern und Großeltern kostenfrei mitgenommen werden, wenn die Kinder auf der Fahrkarte eingetragen werden.

Bei der Nutzung der unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Eltern oder Großeltern ist die kostenfreie Kindermitnahme nicht möglich. Daher sind für die Kinder eigene Fahrscheine zu lösen. Bei vorliegen des Merkzeichen B für die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson, kann natürlich ein Kind als Begleitperson fungieren (siehe auch FAQ: Gibt es ein Mindestalter für die Begleitperson?).

Daher sollte jeder selbst prüfen, ob bei einer Fahrt mit seinen Kindern günstiger ist, die unentgeltliche Beförderung in Anspruch zu nehmen oder für sich eine Fahrkarte zu kaufen und die Kinder eintragen zu lassen.

Kinder ab 14 Jahre

Kinder ab 14 Jahren erhalten keine weiteren Vergünstigungen. Bei Fahrten ist der reguläre Fahrpreis zu zahlen bzw. es gelten die Voraussetzungen der unentgeltlichen Beförderung mit Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke.

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