Bayerische Regiobahn

Bayerische Regiobahn in München Hbf. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Bayerischen Regiobahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

DB Fernverkehr

Intercity in Radolfzell. Foto. Marco Krings

Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.

S-Bahn Salzburg

S-Bahn der ÖBB in Salzburg

Die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt.

Salzburger Verkehrsverbund

S-Bahn der ÖBB in Salzburg

Die unentgeltliche Beförderung gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt. Im österreichischen Gebiet des Salzburger Verkehrsverbundes wird der deutsche Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke nicht anerkannt.