Selfkantbahn

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Selfkantbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.