Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Böblingen
DB Regio Baden-Württemberg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Baden-Württemberg unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Intercity-Züge auf der Strecke Stuttgart — Singen — Konstanz
Auf der Strecke Stuttgart Hbf — Singen (Hohentwiel) — Konstanz (Kursbuchstrecken 720 und 740) können die Intercity-Züge (IC-Linie 87) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
S-Bahn Stuttgart
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Stuttgart unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.