Cottbus Hbf
DB Fernverkehr
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
DB Regio Nordost
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Nordost unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Fernverkehrszüge im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sind für schwerbehinderte Reisende im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr folgende Fernverkehrszüge ohne Aufpreis/Zuschlag auf den genannten Strecken nutzbar:
Informationen in leichter Sprache des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
Der Verkehrs-Verbund Berlin / Brandenburg (VBB) hat auf seiner Web-Seite Informationen in leichter Sprache. Es gibt auch eine Broschüre.
- Webseite aufrufen
vbb.de/leichte-sprache
Ostdeutsche Eisenbahn
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Serviceeinrichtungen mit induktiver Höranlage
Strecke Wroclaw Glowny (Polen) – Cottbus (Deutschland)
In den Zügen IRE „Kulturzug“ der DB Regio Nordost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Wroclaw Glowny (Polen) – Cottbus (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Zittau — Cottbus
Auf der Strecke Zittau — Görlitz gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Hirschfelde (letzter deutscher Bahnhof) und Hagenwerder (erster deutscher Bahnhof) über den Bahnhof Krzewina Zgorzelecka (Polen) in den Zügen der RB 65 der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft.
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.