
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Nord unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Auf der Strecke Norddeich Mole — Bremen Hbf bzw. Emden Außenhafen — Emden Hbf (Kursbuchstrecken 390, 395, 396) können die Intercity-Züge (IC-Linie 56) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Nordwestbahn (NWB) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Regio-S-Bahn Bremen unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.