Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende werden auf der Linie Borkum — Emden in Rahmen der unentgeltlichen Beförderung mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke kostenfrei befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich befördert.
Auf der Strecke Norddeich Mole — Bremen Hbf bzw. Emden Außenhafen — Emden Hbf (Kursbuchstrecken 390, 395, 396) können die Intercity-Züge (IC-Linie 56) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Westfalenbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.