Auf der grenzüberschreitenden Verbindung Regionalexpress (RE) 19 der Vias wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen zwischen Emmerich-Elten (Deutschland) und Arnhem Central (Niederlande) nicht anerkannt.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Auf der grenzüberschreitenden Verbindung Regionalexpress (RE) 19 der Vias wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen zwischen Emmerich-Elten (Deutschland) und Arnhem Central (Niederlande) nicht anerkannt.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen kann die 1. Klasse mit einem Monatsabo „NRWupgrade1.Klasse“ auch mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden. Das lösen von Aufpreisen für Einzelfahrten im NRW-Tarif berechtigt jedoch nicht zur Nutzung der 1. Klasse.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Vias unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.