Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Bayerischen Regiobahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Freilassing
DB Fernverkehr
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Österreichische Bundesbahnen
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden gilt bei der ÖBB nur auf den unten im Streckenverzeichnis angegebenen Strecken.
S-Bahn Salzburg
Die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt.
Salzburger Verkehrsverbund
Die unentgeltliche Beförderung gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt. Im österreichischen Gebiet des Salzburger Verkehrsverbundes wird der deutsche Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke nicht anerkannt.
Strecke Freilassing — Salzburg Hbf
Auf der Strecke Freilassing — Salzburg Hbf gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Freilassing (letzter deutscher Bahnhof) und Salzburg Hbf (Österreich).
Südostbayernbahn
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Südostbayernbahn (SOB) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.