Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Baden-Württemberg unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Maulbronn West
E-Scooter im Karlsruher Verkehrsverbund
In den Verkehrsmitteln des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVV sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Eine Mitnahme von E-Scootern in Straßenbahnen und S-Bahnen ist nicht möglich.
Karlsruher Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
SWEG Bahn Stuttgart
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der SWEG Bahn Stuttgart unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.