Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Schaffhausen auf den im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Neuhausen Rheinfall
S-Bahn Zürich
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Zürich auf den im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schweizerische Bundesbahnen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Schweizerische Bundesbahnen auf den im Streckenzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Strecke Schaffhausen (Schweiz) — Lottstetten (Deutschland)
In den S-Bahnen der Linie S 9 der Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und der Linie S 65 der Thurbo AG wird auf der Bahnstrecke Schaffhausen (Schweiz) — Lottstetten (Deutschland), über Neuhausen(CH), Neuhausen Rheinfall und Jestetten, die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen anerkannt.
Dies gilt nicht für die anderen S-Bahn-Linien (S 12, S 24, S 33 der SBB) auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt Schaffhausen — Neuhausen.
Tarifverbund Ostwind
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Tarifverbund Ostwind nur auf den unten im Linienverzeichnis aufgeführten Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Thurbo AG
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Regionalbahn Thurbo auf den im Linienverzeichnis angegeben Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.