Bentheimer Eisenbahn

Zug der Bentheimer Eisenbahn. Foto: Heinz-Gerd Temme

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Bentheimer Eisenbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.