Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden gilt bei der ÖBB nur auf den unten im Streckenverzeichnis angegebenen Strecken.
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Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden gilt bei der ÖBB nur auf den unten im Streckenverzeichnis angegebenen Strecken.
Die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt.
Die unentgeltliche Beförderung gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt. Im österreichischen Gebiet des Salzburger Verkehrsverbundes wird der deutsche Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke nicht anerkannt.
Auf der Strecke Freilassing — Salzburg Hbf gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Freilassing (letzter deutscher Bahnhof) und Salzburg Hbf (Österreich).