![Innenraum in der Saarbahn. Foto: Marco Krings](https://www.sehnetz.info/oepnvinfo/wp-content/uploads/sites/2/innenraum_saarbahn-300x200.jpg)
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Saarbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
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Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Saarbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Auf der Eisenbahnstrecke Saarbrücken — Sarreguemines (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende zwischen Kleinblittersdorf-Hanweiler (letzter deutscher Halt) und Sarreguemines (Frankreich) nur in den Zügen der Saarbahn GmbH (Linie S1).