Schaffhausen
DB Regio Baden-Württemberg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Baden-Württemberg unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Grenzüberschreitende Eisenbahnlinien in der Region Basel
Auf einigen Eisenbahnstrecken können Züge bis in die Schweiz im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung genutzt werden.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Eisenbahnlinien, welche auf den angegebenen schweizer Streckenabschnitten genutzt werden können.
S-Bahn Schaffhausen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Schaffhausen auf den im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
S-Bahn Zürich
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Zürich auf den im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
SBB Deutschland
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der SBB Deutschland unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schweizerische Bundesbahnen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Schweizerische Bundesbahnen auf den im Streckenzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Strecke 730 Singen(Hohentwiel) — Basel Bad Bf
Auf der Kursbuchstrecke 730 (Singen — Basel) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Grenzach (letzter deutscher Bahnhof) und Basel Bad Bf (Schweiz) in den Zügen der DB Regio Bden-Württemberg.
Des Weiteren gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend auch zwischen Bietingen (letzter deutscher Halt) und Erzingen (erster deutscher Halt) über die schweizer Bahnhöfe Trasadingen, Wilchingen-Hallau, Neunkirch, Beringen Bad Bf, Neuhausen Bad Bf, Schaffhausen, Herblingen und Thayngen in den Zügen der DB Regio Baden-Württemberg, SBB Deutschland, Thurbo AG und Schweizer Bundesbahnen.
Strecke Schaffhausen (Schweiz) — Lottstetten (Deutschland)
In den S-Bahnen der Linie S 9 der Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und der Linie S 65 der Thurbo AG wird auf der Bahnstrecke Schaffhausen (Schweiz) — Lottstetten (Deutschland), über Neuhausen(CH), Neuhausen Rheinfall und Jestetten, die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen anerkannt.
Dies gilt nicht für die anderen S-Bahn-Linien (S 12, S 24, S 33 der SBB) auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt Schaffhausen — Neuhausen.
Tarifverbund Ostwind
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Tarifverbund Ostwind nur auf den unten im Linienverzeichnis aufgeführten Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Thurbo AG
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Regionalbahn Thurbo auf den im Linienverzeichnis angegeben Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
