
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Baden-Württemberg unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Im Bereich des Landkreises Konstanz gibt es einige grenzüberschreitende Buslinien in die Schweiz. Auf den nachfolgenden aufgelisteten Streckenabschnitten von Buslinien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson anerkannt.
Auf der Strecke Stuttgart Hbf — Singen (Hohentwiel) — Konstanz (Kursbuchstrecken 720 und 740) können die Intercity-Züge (IC-Linie 87) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Schaffhausen auf den im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der SBB Deutschland unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Auf der Kursbuchstrecke 730 (Singen — Basel) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Grenzach (letzter deutscher Bahnhof) und Basel Bad Bf (Schweiz) in den Zügen der DB Regio Bden-Württemberg.
Des Weiteren gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend auch zwischen Bietingen (letzter deutscher Halt) und Erzingen (erster deutscher Halt) über die schweizer Bahnhöfe Trasadingen, Wilchingen-Hallau, Neunkirch, Beringen Bad Bf, Neuhausen Bad Bf, Schaffhausen, Herblingen und Thayngen in den Zügen der DB Regio Baden-Württemberg, SBB Deutschland, Thurbo AG und Schweizer Bundesbahnen.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Hegau-Bodensee unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.