![ICE 4 in Hamburg-Dammtor. Foto: Marco Krings](https://www.sehnetz.info/oepnvinfo/wp-content/uploads/sites/2/ice_hamburg-scaled-300x169.jpg)
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Nordost unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Auf der Strecke Rostock Hbf — Stralsund (Kursbuchstrecke 190) können die Intercity-Züge (IC-Linie 43) und Intercityexpress-Züge (ICE-Linie 26) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke genutzt werden. Weitere Haltestellen sind Ribnitz-Damgarten West und Velgast.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.