Muss ich für mein Auto auf der Fähre bezahlen, obwohl ich die Freifahrt mit Wertmarke in Anspruch nehme?
Die unentgeltliche Beförderung der schwerbehinderten Person und seiner Begleitperson erstreckt sich nicht auf eine kostenfreie Mitnahme eines Fahrzeuges. Demnach ist der reguläre Fahrpreis für das Fahrzeug zu entrichten.