Bekomme ich die Wertmarke?
Mit diesem Formular lässt sich herausfinden, ob man Berechtigt ist die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen bei Bus und Bahn in Anspruch zu nehmen und ob für die Wertmarke einen Kostenbeitrag zu zahlen ist oder diese kostenfrei erhältlich ist.
Ergebnis der Auswertung
Hinweis: Die Auswertung erfolgt anhand der im Formular gemachten Angaben.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wertmarke! Diese erhalten Sie bei ihrem Versorgungsamt, welches für ihren Wohnort zuständig ist.
Aufgrund der vorliegenden Merkzeichen oder Sozialleistungen erhalten Sie die Wertmarke kostenfrei!
Es kann entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder die halbe Kraftfahrzeugsteuervergünstig in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen:
§ 228 Absatz 1 SGB IX, § 228 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX, § 3a Absatz 2 KraftStG
Weitere Informationen
- Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr
- Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
- Übersicht der Nutzungsmöglichkeiten der unentgeltliche Beförderung und der Kraftfahrzeugsteuer
- Beiblatt zum Ausweis/Wertmarke