Berechtigungsabfrage für die Wertmarke

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Bekomme ich die Wertmarke?

Mit diesem Formular lässt sich herausfinden, ob man Berechtigt ist die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen bei Bus und Bahn in Anspruch zu nehmen und ob für die Wertmarke einen Kostenbeitrag zu zahlen ist oder diese kostenfrei erhältlich ist.

Ergebnis der Auswertung

Hinweis: Die Auswertung erfolgt anhand der im Formular gemachten Angaben.

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Wertmarke! Diese erhalten Sie bei ihrem Versorgungsamt, welches für ihren Wohnort zuständig ist.

Aufgrund der vorliegenden Merkzeichen oder Sozialleistungen erhalten Sie die Wertmarke kostenfrei!

Es kann entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder die halbe Kraftfahrzeugsteuervergünstig in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen:
§ 228 Absatz 1 SGB IX, § 228 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX, § 3a Absatz 2 KraftStG

Weitere Informationen

Abfrageformular

Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis?

Welche Merkzeichen stehen in ihrem Schwerbehindertenausweis?

Beziehen Sie Sozialleistungen?

Besitzstandsregelung

Menschen die am 1. Oktober 1979 die Voraussetzungen nach des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr erfüllten.

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