Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten Schweizer Streckenabschnitten anerkannt. Dies entspricht der Tarifzone 256 Kreuzlingen.
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Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten Schweizer Streckenabschnitten anerkannt. Dies entspricht der Tarifzone 256 Kreuzlingen.
Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten Schweizer Streckenabschnitten anerkannt.
Bei der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden in den Bussen und Straßenbahnen unter bestimmten Voraussetzungen E-Scooter befördert. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite der KVG zu finden.
Bei der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVG sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Bei der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) werden E-Scooter, die die Voraussetzungen des Länder-Erlasses erfüllen, in den gekennzeichneten Bussen sowie in den Straßenbahnen befördert. Eine Mitnahme eines E-Scooters in den U-Bahnen, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist ebenfalls möglich.
In den Verkehrsmitteln des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVV sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Eine Mitnahme von E-Scootern in Straßenbahnen und S-Bahnen ist nicht möglich.
Auf der Strecke 703 Basel — Offenburg können zwischen Basel SBB und Basel Bad Bf die Fernverkehrszüge (ICE und IC) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung genutzt werden.
Im Bereich des Landkreises Konstanz gibt es einige grenzüberschreitende Buslinien in die Schweiz. Auf den nachfolgenden aufgelisteten Streckenabschnitten von Buslinien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson anerkannt.
Auf einigen Eisenbahnstrecken können Züge bis in die Schweiz im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung genutzt werden.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Eisenbahnlinien, welche auf den angegebenen schweizer Streckenabschnitten genutzt werden können.
Der Verkehrs-Verbund Berlin / Brandenburg (VBB) hat auf seiner Web-Seite Informationen in leichter Sprache. Es gibt auch eine Broschüre.
Die Dortmunder Stadt-Werke (DSW21) haben auf der Web-Seite Informationen in leichter Sprache. Die Dortmunder Stadt-werke fährt in Dortmund die Busse und Stadtbahnen.
Auf der Strecke Stuttgart Hbf — Singen (Hohentwiel) — Konstanz (Kursbuchstrecken 720 und 740) können die Intercity-Züge (IC-Linie 87) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen kann die 1. Klasse mit einem Monatsabo „NRWupgrade1.Klasse“ auch mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden. Das lösen von Aufpreisen für Einzelfahrten im NRW-Tarif berechtigt jedoch nicht zur Nutzung der 1. Klasse.
Der Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) bietet vom Berliner S-Bahn-Netz und U-Bahn-Netz tastbare Reliefpläne an. Diese können direkt beim ABSV gegen Gebühr bestellt werden.
Auf der Kursbuchstrecke 730 (Singen — Basel) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Grenzach (letzter deutscher Bahnhof) und Basel Bad Bf (Schweiz) in den Zügen der DB Regio Bden-Württemberg.
Des Weiteren gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend auch zwischen Bietingen (letzter deutscher Halt) und Erzingen (erster deutscher Halt) über die schweizer Bahnhöfe Trasadingen, Wilchingen-Hallau, Neunkirch, Beringen Bad Bf, Neuhausen Bad Bf, Schaffhausen, Herblingen und Thayngen in den Zügen der DB Regio Baden-Württemberg, SBB Deutschland, Thurbo AG und Schweizer Bundesbahnen.
Auf der Bahnstrecke Müllheim (Deutschland) — Mulhouse (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalbahn-Zügen (RB) der DB Regio Baden-Württemberg und der SNCF nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Müllheim(Baden) und Neuenburg(Baden).
In den S-Bahnen der Linie S 9 der Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und der Linie S 65 der Thurbo AG wird auf der Bahnstrecke Schaffhausen (Schweiz) — Lottstetten (Deutschland), über Neuhausen(CH), Neuhausen Rheinfall und Jestetten, die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen anerkannt.
Dies gilt nicht für die anderen S-Bahn-Linien (S 12, S 24, S 33 der SBB) auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt Schaffhausen — Neuhausen.
Auf der Bahnstrecke Straßburg/Strasbourg (Frankreich) — Offenburg (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur in den Zügen der SWEG nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Kehl und Offenburg.
Auf der Bahnstrecke Waldshut (Deutschland) — Koblenz (Schweiz) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den S-Bahn-Linien S 27 (SBB) und S 36 (Thurbo) nicht anerkannt.
Innerhalb des Stadtgebietes Kreuzlingen (Schweiz) wird die unentgeltliche Beförderung mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke, sowie die der Begleitperson anerkannt. Dies gilt für alle Fahrten mit der Eisenbahn, S-Bahn und den Stadtbussen.
Eine Auflistung der Linien und der freigegebenen Streckenabschnitte ist dem Linienverzeichnis auf unserer Informationsseite zum Tarifverbund Ostwind zu entnehmen.