Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Aachener Verkehrsverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften
Augsburger Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Augsburger Verkehrsverbund (AVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Großraum-Verkehr Hannover
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Großraum-Verkehr Hannover (GVH) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Hamburger Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Heidenheimer Tarifverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Heidenheimer Tarifverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Karlsruher Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
KreisVerkehr Schwäbisch-Hall
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim KreisVerkehr Schwäbisch-Hall unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Magdeburger Regionalverkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Magdeburger Regionalverkehrsverbund (marego) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Mitteldeutscher Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Move – Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Move – Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Nahverkehr Mainfranken
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Nahverkehr Mainfranken (NVM) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein-Tarif) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Nachfolgende aufgelistete Verkehrsunternehmen bieten auf Ihren Webseiten weitere Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende an:
Menschen mit einer geistigen Behinderung, die die Busse der Stadtverkehr Lübeck ohne Begleitperson benutzen, können diese mit einer Ausnahmegenehmigung anstelle des Schwerbehindertenausweises nutzen. Die Ausnahmegenehmigung ist in den Servicecentern am ZOB und in Travemünde erhältlich.
1. Klasse
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nach Zahlung eines Zuschlags möglich.
Eine Bahncard 1. Klasse berechtigt zum Erwerb eines Übergangsfahrschein Bahncard.
Tandem
Die Mitnahme eines Tandems ist in den Eisenbahnzügen möglich, es ist eine Fahrradkarte erforderlich.
E-Scooter
Die Mitnahme eines E-Scooters in den Verkehrsmitteln erfolgt gemäß den Richtlinien des Erlasses der Länder.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Auf den folgenden Seiten des ÖPNV-Infos erhalten Sie weiterführende und detaillierte Informationen:
- Bahnhöfe und Haltestellen
- Linien- und Streckeninformationen
- Besonderheiten
Verkehrsmittel
In den Regionalexpress-Zügen der Linie RE 6 Westerland(Sylt) – Hamburg-Altona befindet sich im Steuerwagen rechts neben dem WC ein tastbarer Liniennetzplan von Schleswig-Holstein.
Im Flughafenzubringerbuss Kielius besteht keine unentgeltliche Beförderung für Reisende mit Schwerbehindertenausweis.
Zu folgenden Verkehrsmitteln im Verbundgebiet sind eigene Informationsseiten verfügbar:
- S-Bahnen
- Eisenbahnunternehmen
- Fähren und Schifffahrten
- Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel
- Fähren im Nord-Ostsee-Kanal des Wasser- und Schifffahrtsamtes
- Fähren der Wyker Dampfschiffs-Reederei
- Fähre Pellworm – Nordstrand
- Helgoline Hamburg-Cuxhaven-Helgoland
- Priwallfähren Lübeck-Travemünde
- Fähren der Cassen Eils nach Helgoland und Neuwerk
- Dünenfähre Helgoland
- Bedarfsverkehre
Kontakt
NAH.SH Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH
Webseite: nah.sh
E-Mail: kundendialog@nah.sh
Social Media: Facebook
Linienverzeichnis Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein
Die Tabelle bietet eine Übersicht der Eisenbahnlinien, die von schwerbehinderten Menschen mit ihrem Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung (die sogenannte Freifahrt) genutzt werden können.
Im Linienverzeichnis sind Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen zu finden. Zu einigen Fahrzeugen sind bereits Informationen zur Ausstattung und Barrierefreiheit vorhanden. Aufgrund von Änderungen in der Fahrzeugverfügbarkeit, Unfällen, Bauarbeiten, etc. kann das eingesetzte Fahrzeug auf der Linie abweichend sein.
Regionalverkehr➜
S-Bahn➜
Sonstige Bahnen➜
Linie / EVU | Linienverlauf | Zug |
---|---|---|
P 12146 ADE |
Lindaunis — Süderbrarup — Kappeln |
Nordhessischer Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
OstalbMobil
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim OstalbMobil unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Regensburger Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Regensburger Verkehrsverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Regio Verkehrsverbund Lörrach
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Regio Verkehrsverbund Lörrach unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Regio-Verkehrsverbund Freiburg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Rhein-Main-Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Saarländischer Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Salzburger Verkehrsverbund
Die unentgeltliche Beförderung gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt. Im österreichischen Gebiet des Salzburger Verkehrsverbundes wird der deutsche Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke nicht anerkannt.
Tarifverbund Ortenau
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Tarifverbund Ortenau unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Tarifverbund Ostwind
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Tarifverbund Ostwind nur auf den unten im Linienverzeichnis aufgeführten Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Verbundtarif DonauWald
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verbundtarif DonauWald (VDW) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrs-Gemeinschaft Freudenstadt
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrs-Gemeinschaft Freudenstadt unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Hegau-Bodensee
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Hegau-Bodensee unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Mittelsachsen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Mittelthüringen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Oberelbe
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Oberelbe unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Region Braunschweig
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Region Braunschweig unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Region Trier
Verkehrsverbund Rhein-Mosel
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Vogtland
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Vogtland unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Warnow
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Warnow (VVW) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Waldshuter Tarifverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Waldshuter Tarifverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WestfalenTarif
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Westfalentarif unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.