Schwerbehinderte Menschen, die
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ haben oder
- Inhaber einer EU-Disability Card mit dem Buchstaben „A“ sind,
können bei vielen Bahnfahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
Neben der internationalen Fahrkarte, welche in Deutschland erworben werden muss, erhält die Begleitperson eine Fahrkarte mit einer Fahrpeisermäßigung von 100% und den Vermerk „Begleiter“. Die Fahrt muss an einem deutschen Bahnhof oder Grenztarifpunkt beginnen oder enden. Sofern eine EU-Disability Card vorliegt, kann die Fahrkahrte auch an eienr ausländischen Verkaufsstelle erworben werden, wenn in dem Land die EU-Disability Card anerkannt wird.
Gegebenenfalls erforderliche Zuschläge und Aufpreise für Wagen und Züge sind für die Begleitperson zu entrichten. Der Nachweis (Schwerbehindertenausweis bzw. EU-Disability Card) ist während der Fahrt mitzuführen und gegebenenfalls vorgelegt werden können.
Schwerbehinderte Kinder, die kostenfrei ohne Fahrkarte reisen können, benötigen für die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson für sich selbst eine Kinderfahrkarte.
Bei Fahrten innerhalb des Landes gilt die unentgeltliche Mitnahme der Begleitperson nicht.
Die Fahrkarte der Begleitperson ist nur in der gleichen Wagenklasse und für dieselbe Strecke gültig, für die die Fahrkarte der schwerbehinderten Person gilt. Eine Begleitperson, die nicht zusammen mit der schwerbehinderten Person reist, gilt als Reisender ohne gültige Fahrkarte.
Dies kostenfreie Mitnahme der Begleitperson gilt auf den Strecken folgender Bahnen:
- Société Nationale des Chemins de fer Belges (SNCB, Belgien)
- Danske Statsbaner (DSB, Dänemark)
- DB-ÖBB Kooperationszügen über den Brenner nach Italien
- Italien im Kooperationsverkehr über die Schweiz
- Kooperationsverkehr EC/ECE Frankfurt – Milano über die Schweiz
- Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL, Luxemburg)
- Nederlandse Spoorwegen (NS, Niederlande)
- Österreichische Bundesbahnen (ÖBB, Österreich) und aller dem Tarif angeschlossenen Privatbahnen (Graz-Köflacher Bahn, Montafonerbahn, Raab-Oedenburg-Ebenfurter-Eisenbahn, Steiermarkische Landesbahn und Zillertalbahn)
- Schweizerische Bundesbahnen (SBB, Schweiz) und aller dem Tarif angeschlossenen Privatbahnen
- Zeleznicná spolocnost Slovensko (ZSSK, Slowakei)
- Ceské dráhy (CD, Tschechien)
Bei den nachfolgend genannten Bahnunternehmen, gilt die kostenfreie Mitnahme der Begleitperson nur für blinde Personen mit Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis:
- Société nationale des chemins de fer français (SNCF, Frankreich)
- Hochgeschwindigkeitszüge (TGV, ICE) zwischen Deutschland und Frankreich der Kooperation SNCF/DB
- Trenitalia (TI, Italien)
- Hrvatske željeznice (HŽ, Kroatien)
- PKP Intercity (PKP, Polen)
- Caile Ferate Române Calatori (CFR, Rumänien)
(ohne Anerkennung der EU-Disability Card) - Slovenske Zeleznice (SZ, Slowenien)
- Magyar Államvasutak (MÁV Start, Ungarn)
- Győr-Sopron-Ebenfurti Vasút (GYSEV, Ungarn)
Bei den nachfolgend genannten Bahnunternehmen, gilt die kostenfreie Mitnahme der Begleitperson nur für Personen mit Rollstuhl:
- Hochgeschwindigkeitszüge (TGV, ICE) zwischen Deutschland und Frankreich der Kooperation SNCF/DB
- Slovenske Zeleznice (SZ, Slowenien)
- Magyar Államvasutak (MÁV Start, Ungarn)
