Schwerbehinderte Menschen zahlen bei Fernbussen in der Regel den regulären Fahrpreis. Da Fernbusse zum Fernverkehr zählen, wird die unentgeltliche Beförderung mit dem Beiblatt und Wertmarke von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt. Einige Fernbusanbieter gewähren jedoch Ermäßigungen für behinderte Reisende.
Auch in Fernbussen wird eine Begleitperson kostenfrei befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis des schwerbehinderten Reisenden das Merkzeichen „B“ eingetragen ist.
Auf internationalen Linien, also Linien, die aus Deutschland ins Ausland führen bzw. aus dem Ausland nach Deutschland führen, wird bei einigen Fernbusunternehmen die Begleitperson kostenfrei befördert.
In Fernbussen besteht in der Regel eine Reservierungspflicht, so dass beim Fahrkartenkauf auch direkt eine Reservierung ausgestellt wird. Damit eine Mitnahme der Begleitperson gewährleistet werden kann bzw. zusammenhängende Plätze reserviert werden können, ist eine Buchung über die Hotline des Fernbusunternehmens notwendig.
Quellen
- § 228 Absatz 6 Nummer 1 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html - § 230 Absatz 2 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__230.html