E-Scooter bei den Berliner Verkehrsbetrieben

Bus der BVG in Berlin. Foto: Marco Krings
Bus der BVG in Berlin. Foto: Marco Krings

Die Berliner Verkehrsbetriebe befördert Personen mit Elektro-Scooter in ihren Bussen und anderen Verkehrsmitteln.

Voraussetzung ist, das der Elektro-Scooter die maximalen Abmessungen und das Höchstgewicht für den Hublift oder der Rampe nicht überschreitet.

Hierbei ist zu beachten, dass der E-Scooter nur auf den vorgesehenen Platz (Rollstuhlstellplatz) und längs in Fahrtrichtung befördert werden kann. Ist dies nicht möglich (z.B. Platz belegt oder Überfüllung) entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme und kann aus Sicherheitsgründen die Mitfahrt verweigern.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe AöR
Informationsseite zur Mitnahme von E-Scooter