Der deutsche Fernbusbetrieber Flixbus hat die bislang gewährten Ermäßigungen Höhe von 50% auf den Normalpreis für schwerbehinderte Reisende abgeschafft.
Somit wird für den Reisenden mit dem Schwerbehindertenausweis nun der vollständige reguläre Fahrpreis fällig (Normalpreis oder Sparangebote).
Eine Begleitperson wird auch weiterhin bei vorliegen des Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis nach Voranmeldung kostenfrei befördert.
Nach § 145 Abs. 1 S. 1 SGB IX i.V.m. § 147 Abs. 1 SGB IX gilt die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) für schwerbehinderte Menschen nur in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs. Fernbusse gelten jedoch als Fernverkehr im Sinne des § 147 Abs. 2 SGB IX. Die bislang gewährte Ermäßigung für schwerbehinderte Busreisende ist somit rechtlich Betrachtet eine freiwillige Leistung des Busunternehmers Flixbus gewesen.