Ausland
Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.