- Länder und regionale Aufgabenträger finanzieren Mobilitätsservice-Zentrale
- DB Station&Service AG als kompetenter und erfahrener Dienstleister für drei Jahre beauftragt
Aktuelle Themen
Neue Telefonnummer der Mobilitätsservicezentrale
Die Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der Deutschen Bahn ist ab dem 1. April 2021 unter einer neuen Telefonnummer erreichbar: 030 65212888.
Hierbei handelt es sich um eine reguläre Festnetznummer, was Anrufe im heutigen Zeitalter von Flatrates deutlich günstiger macht.
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App „DB Barrierefrei“ wird eingestellt

Die Deutsche Bahn (DB) will den Service mit digitalen Hilfsmitteln für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen weiter ausbauen. Die App Bahnhof live bietet schon heute einen großen Teil der Funktionen der App DB Barrierefrei. Aus diesem Grund wird sich die DB auf die Weiterentwicklung dieser App für die Belange dieser Zielgruppe konzentrieren.
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Erhöhter Eigenanteil bei der Wertmarke ab 2021

Das Beiblatt mit Wertmarke kostet ab dem 1. Januar 2021 für ein Jahr 91 Euro bzw. für ein halbes Jahr 46 Euro. Die ist eine Preissteigerung von 11 Euro gegenüber der vorherigen Gebühr von 80 Euro (bzw. 6 Euro fürs halbe Jahr) . Zuletzt gab es 2016 eine Anpassung des Eigenanteils von 72 auf 80 Euro.
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Fähren zu den ostfriesischen Inseln per Freifahrt für schwerbehinderte Menschen nutzbar

Seit dem 15. März 2019 sind nun alle Fähren zu den ostfriesischen Inseln (Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge) im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung (die sogenannte Freifahrt) für schwerbehinderte Menschen kostenfrei nutzbar.
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Neue App DB Barrierefrei
Pressemitteilung der Deutschen Bahn AG
Besserer Service für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen
15 Jahre erfolgreiche Arbeit der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe • DB-Chef Dr. Richard Lutz: „Mehr Mobilität durch konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“
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Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts –
Urteil vom 27. September 2018 (Az. BVerwG 5 C 7.17)
Bei dem Fährverkehr zwischen Emden und Borkum handelt es sich um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und eine erforderliche Wertmarke verfügen, steht daher ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Rund 1,4 Mio. schwerbehinderte Menschen nutzen die Freifahrt
Ein Ausflug in die Statistik
Im Jahr 2016 hatten von den insgesamt rund 7,4 Mio. schwerbehinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Deutschland circa 3,6 Mio. Personen dem Grunde nach Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr (§ 228 SGB IX). Dies entspricht einem Anteil von 48,1 %.
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Neue Broschüre der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn hat ihre Informationsbroschüre für mobilitätseingeschränkte Reisende komplett neu gestaltet. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wurde die Broschüre unter dem Titel „Reisen für alle – Bahn fahren ohne Barrieren“ neu aufgelegt.
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Deutsche Bahn: App „DB Barrierefrei“ im Zeitplan
Die Deutsche Bahn arbeitet seit einiger Zeit daran, ihren Kunden einen digitalen Reisebegleiter zur Verfügung zu stellen, der auch für Menschen mit Behinderungen eine jederzeit in durch sie nutzbarer Form alle Informationen entlang der Reisekette liefert, die sie benötigen. Diese Arbeit soll die App „DB Barrierefrei“ übernehmen.
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