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Begleitpersonen von schwerbehinderten Reisenden im Ausland

Schwerbehinderte Menschen, die
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ haben oder
- Inhaber einer EU-Disability Card mit dem Buchstaben „A“ sind,
können bei vielen Bahnfahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.