Voraussetzungen

Schwerbehindertenausweis (Vorderseite)

Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck erfüllen die Voraussetzung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs.

Beiblatt mit Wertmarke

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Zur Nutzung der unentgeltlichen Beförderung im Personenverkehr ist ein persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke erforderlich. Diese wird vom zuständigen Versorgungsamt (Zuständige Behörde kann je nach Bundesland unterschiedlich sein) für ein Jahr für 91 Euro oder für ein halbes Jahr für 46 Euro herausgegeben.

Begleitpersonen und Führhunde

Piktogramm Begleitperson (Buchstabe B)

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises, können eine Begleitperson und einen Hund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitnehmen.

Verkehrsmittel

Die unentgeltliche Beförderung der schwerbehinderten Reisenden im öffentlichen Personenverkehr gilt in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse.

Deutsche Bahn AG

Bahnsteig in Dortmund Hbf mit verschiedenen Nahverkehrszügen

Seit dem 1. September 2011 gewährt die Deutsche Bahn in den Nahverkehrszügen (Produktklasse C)

  • S-Bahn (S),
  • Regionalbahn (RB),
  • Regionalexpress (RE),
  • Interregioexpress (IRE),
  • Metropolexpress (MEX) und
  • Flughafen-Express (FEX)

auch außerhalb von Verkehrsverbünden die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen.