Seit dem 1. September 2011 gewährt die Deutsche Bahn in den Nahverkehrszügen (Produktklasse C) Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregioexpress (IRE) auch außerhalb von Verkehrsverbünden die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen.
Somit werden schwerbehinderte Reisende in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn bundesweit unentgeltlich befördert.
Das persönliche Streckenverzeichnis für den 50km-Umkreis ist daher weggefallen.
Rechtsgrundlagen
- § 230 Absatz 1 Nummer 5 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__230.html - Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, Besondere Personengruppen: www.bahn.de/agb