Innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften wird auf allen einbezogenen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende gewährt.
Rechtsgrundlagen
- § 230 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__230.html