Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck erfüllen die Voraussetzung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs.
Ein grün-oranger Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der behinderte Mensch gehörlos (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) ist.
Rechtsgrundlagen
- § 228 Absatz 1 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__230.html - § 1 Absatz 2 SchwbAwV (Schwerbehindertenausweisverordnung)
gesetze-im-internet.de/schwbawv/__1.html