Voraussetzungen

Schwerbehindertenausweis (Vorderseite)
Schwerbehindertenausweis (Vorderseite)

Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck erfüllen die Voraussetzung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs.

Ein grün-oranger Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der behinderte Mensch gehörlos (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) ist.

Rechtsgrundlagen