Die unentgeltliche Beförderung der schwerbehinderten Reisenden im öffentlichen Personenverkehr gilt in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse.
Zu den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs zählen
- Straßenbahnen,
- Busse des Nahverkehrs,
- Stadtbahnen,
- U-Bahnen,
- S-Bahnen,
- Nahverkehrszüge von privaten Eisenbahnunternehmen,
- sowie die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn
- Regionalbahn (RB)
- Regionalexpress (RE)
- Interregioexpress (IRE)
- Flughafen-Express (FEX)
- Metropolexpress (MEX)
- Fähren im Orts- und Nahbereich
Eine unentgeltliche Beförderung der schwerbehinderten Reisenden in Zügen oder Bussen des Fernverkehrs findet nicht statt. Es bestehen jedoch einzelne Ausnahmen innerhalb von Verkehrsverbünden oder tariflichen Regelungen.
Sofern keine unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr stattfindet, muss dies im Fahrplan durch das Verkehrsunternehmen angegeben werden.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
- § 230 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__230.html