Verkehrsmittel

Die unentgeltliche Beförderung der schwerbehinderten Reisenden im öffentlichen Personenverkehr gilt in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse.

Zu den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs zählen

  • Straßenbahnen,
  • Busse des Nahverkehrs,
  • Stadtbahnen,
  • U-Bahnen,
  • S-Bahnen,
  • Nahverkehrszüge von privaten Eisenbahnunternehmen,
  • sowie die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn
    • Regionalbahn (RB)
    • Regionalexpress (RE)
    • Interregioexpress (IRE)
    • Flughafen-Express (FEX)
    • Metropolexpress (MEX)
  • Fähren im Orts- und Nahbereich

Eine unentgeltliche Beförderung der schwerbehinderten Reisenden in Zügen oder Bussen des Fernverkehrs findet nicht statt. Es bestehen jedoch einzelne Ausnahmen innerhalb von Verkehrsverbünden oder tariflichen Regelungen.

Sofern keine unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr stattfindet, muss dies im Fahrplan durch das Verkehrsunternehmen angegeben werden.

Straßenbahn der BVG in Berlin
Straßenbahn der BVG in Berlin. Foto: Marco Krings
Regionalbus der Weser-Ems-Bus in Bremen
Regionalbus der Weser-Ems-Bus in Bremen. Foto: Marco Krings
Elektrotriebwagen als Regionalbahn in Münster
Elektrotriebwagen als Regionalbahn in Münster. Foto: Marco Krings

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Rechtsgrundlagen