Personen mit dem Merkzeichen „1 Kl“ (1. Klasse) können die 2. Klasse nutzen. Weitere Informationen erfahren Sie in unserem Artikel „Nutzung der 1. Klasse“.
Aber auch schwerbehinderte Menschen ohne diesem Merkzeichen können ein einigen Verkehrsverbünden die 1. Klasse mit einem Zuschlag nutzen. Diese Frage und auch die Frage, ob man bei Überfüllung die 1. Klasse nutzen darf, beantworten wir in unseren Häufig gestellten Fragen (FAQ).