Fragen und Antworten zum Thema „1. Klasse“

Kann man mit einen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke jedoch ohne Merkzeichen „1.Klasse“ trotzdem innerhalb von Verkehrsverbünden in der 1. Klasse fahren?

In einigen Verkehrsverbundgebieten ist nach Zahlung eines Zuschlages oder Aufpreises die Fahrt in der 1. Klasse möglich. Der Preis richtet sich nach der zurückgelegten Fahrtstrecke oder wird pauschal pro Fahrt erhoben. Ist die Zahlung eines Zuschlages in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke nicht möglich, so ist der volle reguläre Fahrpreis für die Nutzung der 1. Klasse zu entrichten.


In der 2. Klasse sind keine Sitzplätze mehr frei. Kann ich mit dem Schwerbehindertenausweis mich dann in die 1. Klasse setzen?

Es besteht kein Anrecht auf Beförderung in der 1. Klasse, wenn in der 2. Klasse keine Sitzplätze mehr verfügbar sind (z.B. aufgrund von Überfüllung). Es liegt im Ermessen des Zugpersonals ggf. Plätze in der 1. Klasse zuzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite Sitzplätze und Stellplätze.