Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „1 Kl“ können im Eisenbahnverkehr die 1. Wagenklasse mit einem Fahrausweis der 2. Klasse nutzen.
Sofern die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Personen in Anspruch genommen wird, die das Merkzeichen „1 Kl“ haben, wird kein zusätzlicher Fahrschein benötigt.
Generell gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Personen ohne Merkzeichen „1 Kl“ nur in der 2. Klasse. In einigen Verkehrsverbünden ist es gegen Zahlung des Zuschlages möglich auch ohne Merkzeichen „1 Kl“ die 1. Klasse im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung zu Nutzen.