Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden zu einem ermäßigten Fahrpreis befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese unentgeltlich Befördert.
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Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden zu einem ermäßigten Fahrpreis befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese unentgeltlich Befördert.