Auf der Buslinie 184 (Bous — Völklingen — Lauterbach — Carling) der Völklinger Verkehrsbetriebe gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerberbehinderten Menschen mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) bis Rue de Lorraine, Carling (Frankreich). Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Tarife und Besonderheiten im Saarland
Grenzüberschreitende Buslinien nach Luxemburg
Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten grenzüberschreitenden Linienbussen nach Luxemburg anerkannt.
Strecke Forbach (Frankreich) — Saarbrücken (Deutschland)

Auf der Bahnstrecke Forbach (Frankreich) — Saarbrücken (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalexpress-Zügen RE 18 der SNCF (TER Grand Est) nicht anerkannt.
Strecke Saarbrücken — Sarreguemines

Auf der Eisenbahnstrecke Saarbrücken — Sarreguemines (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende zwischen Kleinblittersdorf-Hanweiler (letzter deutscher Halt) und Sarreguemines (Frankreich) nur in den Zügen der Saarbahn GmbH (Linie S1).
Strecke Thionville (Frankreich) — Trier (Deutschland)
Auf der Bahnstrecke Thionville (Frankreich) — Trier (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalexpress-Zügen RE 16 der SNCF (TER Grand Est) nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Perl und Trier.