Auf der Eisenbahnstrecke Saarbrücken — Sarreguemines (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende zwischen Kleinblittersdorf-Hanweiler (letzter deutscher Halt) und Sarreguemines (Frankreich) nur in den Zügen der Saarbahn GmbH (Linie S1).
Dies gilt nicht für die Züge der SNCF (TER Grand Est) zwischen Saarbrücken und Sarreguemines, welche als Regionalexpress der Linie RE 19 fahren.