Beiblatt mit Wertmarke

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Zur Nutzung der unentgeltlichen Beförderung im Personenverkehr ist ein persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke erforderlich. Diese wird vom zuständigen Versorgungsamt (Zuständige Behörde kann je nach Bundesland unterschiedlich sein) für ein Jahr für 91 Euro oder für ein halbes Jahr für 46 Euro herausgegeben.

Auf Antrag erhalten blinde Menschen (Merkzeichen Bl), hilflose Menschen (Merkzeichen H) und Menschen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen erhalten (z.B. Bürgergeld), die Wertmarke kostenfrei ausgestellt. Die Wertmarke bekommt immer eine Gültigkeit von einem Jahr.

Das Beiblatt mit Wertmarke kann jederzeit an das Versorgungsamt zurückgegeben werden. Sofern die Wertmarke noch mindestens ein halbes Jahr gültig ist, wird vom Versorgungsamt die die Hälfte des Jahresbeitrags auf Antrag erstattet. Voraussetzung ist, dass die Wertmarke entsprechend 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit zurückgegeben wird. Dies gilt auch für den Fall, falls die schwerbehinderte Person vor Ablauf der Gültigkeit von einem halben Jahr verstorben ist. Eine anteilige Erstattung nach Monaten findet nicht mehr statt.

Sechs Wochen vor Ablauf der Wertmarke erhält in der Regel der schwerbehinderte Mensch eine Benachrichtigung von der zuständigen Behörde.

Das Beiblatt mit Wertmarke hat nur zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis Gültigkeit, welche beide Zusammen bei der Fahrkartenkontrolle im Original vorzuzeigen sind.

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