Es gibt 19 Ergebnisse für deine Suche.

Schweizerische Bundesbahnen

Interregio der Schweizerischen Bundesbahnen in Konstanz. Foto. Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Schweizerische Bundesbahnen auf den im Streckenzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

SBB Deutschland

Regionalzug der SBB Deutschland in Allensbach. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der SBB Deutschland unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

Waldshuter Tarifverbund

Regionalbahnen in Laufenburg Ost. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Waldshuter Tarifverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

Tarifverbund Ostwind

S-Bahn der Thurbo in Kreuzlingen. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Tarifverbund Ostwind nur auf den unten im Linienverzeichnis aufgeführten Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.

S-Bahn Zürich

S-Bahn der Thurbo in Schaffhausen. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Zürich auf den im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

DB Fernverkehr

Intercity in Radolfzell. Foto. Marco Krings

Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.

3-S-Zentralen der Deutschen Bahn

„3 S“ steht für „Sauberkeit, Service und Sicherheit“. Dieses Konzept wurde von der Deutschen Bahn ins Leben gerufen, um dem Reisenden an kleinen und großen Bahnhöfen rasche Hilfe über Sprachkontakt mit einem Mitarbeiter anbieten zu können. Die 3-S-Zentralen befinden sich meist in den großen Bahnhöfen und können telefonisch oder über die 3-S-Rufsäulen im Bahnhof 24 Stunden am Tag erreicht werden.

Servicerufsäule. Foto: Marco Krings