Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Aufgrund von tariflichen Besonderheiten wird in den unten im Linienverzeichnis aufgeführten Fernverkehrszügen jedoch die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen mit Beiblatt und Wertmarke anerkannt.
Weitere Informationen
- Informationen zu Vergünstigen, Service und weiteres bei Bahnreisen
- Übersicht der freigegebenen Fernverkehrszügen mit dem Schwerbehindertenausweis
- Häufig gestellte Fragen zum Fernverkehr
- Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn
- Informationsseite für mobilitätseingeschränkte Personen der Deutschen Bahn
- Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn
Fahrzeuginformationen
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Deutsche Bahn AG
Webseite: www.bahn.de