Bei der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVG sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Weiterführende Informationen
KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
Informationsseite zur Mitnahme von E-Scooter