E-Scooter bei den Berliner Verkehrsbetrieben

Bus der BVG in Berlin. Foto: Marco Krings

Die Berliner Verkehrsbetriebe befördert Personen mit Elektro-Scooter in ihren Bussen und anderen Verkehrsmitteln.

Voraussetzung ist, das der Elektro-Scooter die maximalen Abmessungen und das Höchstgewicht für den Hublift oder der Rampe nicht überschreitet.

Hierbei ist zu beachten, dass der E-Scooter nur auf den vorgesehenen Platz (Rollstuhlstellplatz) und längs in Fahrtrichtung befördert werden kann. Ist dies nicht möglich (z.B. Platz belegt oder Überfüllung) entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme und kann aus Sicherheitsgründen die Mitfahrt verweigern.

E-Scooter bei der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft

Stadtbus der BSAG in Bremen. Foto: Marco Krings

Da alle Busse und Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) für eine Mitnahme von E-Scootern geeignet sind, sind diese Fahrzeuge nicht gesondert gekennzeichnet.

Die BSAG befördert Personen mit Elektro-Scooter in ihren Bussen und Straßenbahnen, wenn diese die Voraussetzungen gemäß dem Länder-Erlass erfüllen.

Sofern der E-Scooter nicht über die entsprechende Plakette verfügt, bietet die BSAG an, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.