Bei der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden in den Bussen und Straßenbahnen unter bestimmten Voraussetzungen E-Scooter befördert. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite der KVG zu finden.
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Mitnahme von Elektro-Scootern im ÖPNV
Die Beförderung von E-Scootern in Verkehrsmitteln des ÖPNV unterliegen besondere Voraussetzungen. Hierzu gibt es eine eigene Informationsseite zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des ÖPNV.
An dieser Stelle werden Verkehrsunternehmen gelistet, die abweichende Voraussetzungen für eine Mitnahme von E-Scootern haben.
Bei der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden in den Bussen und Straßenbahnen unter bestimmten Voraussetzungen E-Scooter befördert. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite der KVG zu finden.
Bei der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVG sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Bei der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) werden E-Scooter, die die Voraussetzungen des Länder-Erlasses erfüllen, in den gekennzeichneten Bussen sowie in den Straßenbahnen befördert. Eine Mitnahme eines E-Scooters in den U-Bahnen, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist ebenfalls möglich.
In den Verkehrsmitteln des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVV sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Eine Mitnahme von E-Scootern in Straßenbahnen und S-Bahnen ist nicht möglich.