Hinweispiktogramm für E-Scooter auf einem Stadtbus. Foto: Marco Krings
Sowohl für das Hilfsmittel, für den Benutzer, als auch für das Verkehrsmittel sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) möglich sind.
Schiff der Fähre Bensersiel – Langeoog. Foto: Marco Krings
Seit dem 15. März 2019 sind nun alle Fähren zu den ostfriesischen
Inseln (Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge)
im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung (die sogenannte Freifahrt) für schwerbehinderte
Menschen kostenfrei nutzbar.
Die Kobinet Nachrichten melden gerade, dass die Mobilitätsservicezentrale der Deutsche Bahn wieder Unterstützungsleistungen für alle Eisenbahnunternehmen entgegen nimmt.
Besserer Service für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen
App DB Barrierefrei. Foto: Deutsche Bahn AG / Pablo Castagnola
15 Jahre erfolgreiche Arbeit der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe • DB-Chef Dr. Richard Lutz: „Mehr Mobilität durch konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts – Urteil vom 27. September 2018 (Az. BVerwG 5 C 7.17)
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Marco Krings
Bei dem Fährverkehr zwischen Emden und Borkum handelt es sich um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und eine erforderliche Wertmarke verfügen, steht daher ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Regionalexpress der DB Regio in Bremen. Foto: Marco Krings
Im Jahr 2016 hatten von den insgesamt rund 7,4 Mio. schwerbehinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Deutschland circa 3,6 Mio. Personen dem Grunde nach Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr (§ 228 SGB IX). Dies entspricht einem Anteil von 48,1 %.
In der Bahnhofsabfrage wurde die Datenbank auf Linienbezeichnungen umgestellt. Es erscheint uns zweckmäßiger, die in den Fahrplanmedien verwendeten Linienbezeichnungen und Liniennummern (z.B. RE 1) anstelle der Kursbuchstreckennummern (z.B. KBS 123) zu verwenden.
An der Funktionalität der Bahnhofsabfrage hat sich nichts geändert: Nachdem ein Bahnhof angegeben bzw. ausgewählt wurde, werden alle Eisenbahnlinien angezeigt, welche im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung von schwwerbehinderten Menschen genutzt werden können. Zusätzliche Informationen zum Verkehrsunternehmen oder durchfahrenden Verkehrsverbund runden die Anzeige ab.
Das Streckenverzeichnis (Anzeige nach Kursbuchstrecken) wird demnächst ebenfalls durch ein Linienverzeichnis abgelöst. Derzeit arbeiten wir an einem entsprechenden Script – bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.
Sofern ihnen Fehler auffallen oder Informationen fehlen – schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular an.