Für die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gibt es ein paar bedeutende Neuerungen zum Fahrplanwechsel 2019:
Blog
Hier erfahren Sie über die letzten Änderungen, Neuerungen und Interessantes zum Thema dieser Webseite.
Auf unseren Seiten bei den verschiedenen Sozialen Netzwerken informieren wir auch:
Neue App DB Barrierefrei
Pressemitteilung der Deutschen Bahn AG
Besserer Service für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen
15 Jahre erfolgreiche Arbeit der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe • DB-Chef Dr. Richard Lutz: „Mehr Mobilität durch konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“
Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts –
Urteil vom 27. September 2018 (Az. BVerwG 5 C 7.17)
Bei dem Fährverkehr zwischen Emden und Borkum handelt es sich um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und eine erforderliche Wertmarke verfügen, steht daher ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Rund 1,4 Mio. schwerbehinderte Menschen nutzen die Freifahrt
Ein Ausflug in die Statistik
Im Jahr 2016 hatten von den insgesamt rund 7,4 Mio. schwerbehinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Deutschland circa 3,6 Mio. Personen dem Grunde nach Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr (§ 228 SGB IX). Dies entspricht einem Anteil von 48,1 %.
Neue Öffnungszeiten der Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn
Seit dem 1. August 2018 hat die Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der Deutschen Bahn neue Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr
- Samstags, Sonntags und an Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr
Weitere Informationen zur Mobilitätsservicezentrale sind auf unserer Informationsseite zu finden.
Umstellung der Bahnhofsabfrage
In der Bahnhofsabfrage wurde die Datenbank auf Linienbezeichnungen umgestellt. Es erscheint uns zweckmäßiger, die in den Fahrplanmedien verwendeten Linienbezeichnungen und Liniennummern (z.B. RE 1) anstelle der Kursbuchstreckennummern (z.B. KBS 123) zu verwenden.
An der Funktionalität der Bahnhofsabfrage hat sich nichts geändert:
Nachdem ein Bahnhof angegeben bzw. ausgewählt wurde, werden alle Eisenbahnlinien angezeigt, welche im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung von schwwerbehinderten Menschen genutzt werden können. Zusätzliche Informationen zum Verkehrsunternehmen oder durchfahrenden Verkehrsverbund runden die Anzeige ab.
Die Bahnhofsabfrage ist unter oepnv-info.de/bahnhofsabfrage abrufbar.
Das Streckenverzeichnis (Anzeige nach Kursbuchstrecken) wird demnächst ebenfalls durch ein Linienverzeichnis abgelöst. Derzeit arbeiten wir an einem entsprechenden Script – bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.
Sofern ihnen Fehler auffallen oder Informationen fehlen – schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular an.
Keine Freifahrt zwischen Bad Bentheim und Hengelo
Auf der grenzüberschreitenden Linie RB 61 zwischen Bad Bentheim (Deutschland) und Hengelo (Niederlande) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Frohe Weihnachten und ein guter Start ins neue Jahr!
Das Team vom ÖPNV-Info – dem Mobilitätsportal für behinderte Reisende wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute und Gesundheit für das neue Jahr 2018!
Intercity-Züge auf der Strecke Stuttgart — Singen — Konstanz
Auf der Strecke Stuttgart Hbf — Singen (Hohentwiel) — Konstanz (Kursbuchstrecken 720 und 740) können die Intercity-Züge (IC-Linie 87) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Hilfe bei Spontanfahrten mit der S-Bahn Mitteldeutschland
Bei Fahrten mit der S-Bahn Mitteldeutschland kann am großen Mehrzweckbereich eine Rampe für Rollstuhlfahrer angelegt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0341 26696622 beim Kundendialog der DB Regio Südost.