
Die Kobinet Nachrichten melden gerade, dass die Mobilitätsservicezentrale der Deutsche Bahn wieder Unterstützungsleistungen für alle Eisenbahnunternehmen entgegen nimmt.
- Beitrag der Kobinet Nachrichten
Pressemitteilung der Deutschen Bahn
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Hier erfahren Sie über die letzten Änderungen, Neuerungen und Interessantes zum Thema dieser Webseite.
Auf unseren Seiten bei den verschiedenen Sozialen Netzwerken informieren wir auch:
Die Kobinet Nachrichten melden gerade, dass die Mobilitätsservicezentrale der Deutsche Bahn wieder Unterstützungsleistungen für alle Eisenbahnunternehmen entgegen nimmt.
Das Team von Seh-Netz e.V. wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019!
Für die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gibt es ein paar bedeutende Neuerungen zum Fahrplanwechsel 2019:
Pressemitteilung der Deutschen Bahn AG
15 Jahre erfolgreiche Arbeit der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe • DB-Chef Dr. Richard Lutz: „Mehr Mobilität durch konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“
Bei dem Fährverkehr zwischen Emden und Borkum handelt es sich um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und eine erforderliche Wertmarke verfügen, steht daher ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Im Jahr 2016 hatten von den insgesamt rund 7,4 Mio. schwerbehinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Deutschland circa 3,6 Mio. Personen dem Grunde nach Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr (§ 228 SGB IX). Dies entspricht einem Anteil von 48,1 %.
Seit dem 1. August 2018 hat die Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der Deutschen Bahn neue Öffnungszeiten:
Weitere Informationen zur Mobilitätsservicezentrale sind auf unserer Informationsseite zu finden.
In der Bahnhofsabfrage wurde die Datenbank auf Linienbezeichnungen umgestellt. Es erscheint uns zweckmäßiger, die in den Fahrplanmedien verwendeten Linienbezeichnungen und Liniennummern (z.B. RE 1) anstelle der Kursbuchstreckennummern (z.B. KBS 123) zu verwenden.
An der Funktionalität der Bahnhofsabfrage hat sich nichts geändert:
Nachdem ein Bahnhof angegeben bzw. ausgewählt wurde, werden alle Eisenbahnlinien angezeigt, welche im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung von schwwerbehinderten Menschen genutzt werden können. Zusätzliche Informationen zum Verkehrsunternehmen oder durchfahrenden Verkehrsverbund runden die Anzeige ab.
Die Bahnhofsabfrage ist unter oepnv-info.de/bahnhofsabfrage abrufbar.
Das Streckenverzeichnis (Anzeige nach Kursbuchstrecken) wird demnächst ebenfalls durch ein Linienverzeichnis abgelöst. Derzeit arbeiten wir an einem entsprechenden Script – bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.
Sofern ihnen Fehler auffallen oder Informationen fehlen – schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular an.
Auf der grenzüberschreitenden Linie RB 61 zwischen Bad Bentheim (Deutschland) und Hengelo (Niederlande) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Das Team vom ÖPNV-Info – dem Mobilitätsportal für behinderte Reisende wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute und Gesundheit für das neue Jahr 2018!