Auf der Strecke 703 Basel — Offenburg können zwischen Basel SBB und Basel Bad Bf die Fernverkehrszüge (ICE und IC) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung genutzt werden.
Freigegebene Fernverkehrszüge mit dem Schwerbehindertenausweis
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt normalerweise nur in den Nahverkehrszügen. Aufgrund von tariflichen Besonderheiten werden in einigen Fernverkehrszügen jedoch auch Nahverkehrstarife akzeptiert. Je nach Ausgestaltung des Tarif, berechtigen daher auch der Schwerbehindertenausweise mit Beiblatt und Wertmarke zur freien Fahrt in den Fernverkehrszügen.
Diese Übersicht bietet einen Überblick der Fernverkehrszüge, welche mit dem Schwerbehindertenausweis genutzt werden können.
Fernverkehrszüge auf der Strecke Dortmund — Dillenburg

Auf der Strecke Dortmund Hbf – Iserlohn-Letmathe – Siegen Hbf – Dillenburg können einige Intercity-Züge (IC-Linie 34) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke genutzt werden.
Die für den Nahverkehr freigegebenen Intercity-Züge sind im Fahrplan als RE 34 gekennzeichnet.
Fernverkehrszüge auf der Strecke Riesa — Chemnitz
Auf der Strecke Riesa — Chemnitz Hbf (Kursbuchstrecke 525) können die Intercity-Züge IC 2170 und 2171 ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke kostenfrei genutzt werden.
Fernverkehrszüge auf der Strecke Riesa — Dresden

Auf der Strecke Riesa — Dresden Hbf (Kursbuchstrecke 500) können die Intercity (IC) und Intercityexpress (ICE) Züge ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Fernverkehrszüge auf der Strecke Rostock — Stralsund

Auf der Strecke Rostock Hbf — Stralsund (Kursbuchstrecke 190) können die Intercity-Züge (IC-Linie 43) und Intercityexpress-Züge (ICE-Linie 26) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke genutzt werden. Weitere Haltestellen sind Ribnitz-Damgarten West und Velgast.
Fernverkehrszüge im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sind für schwerbehinderte Reisende im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr folgende Fernverkehrszüge ohne Aufpreis/Zuschlag auf den genannten Strecken nutzbar:
Freigegebene Fernverkehrszüge in Schleswig-Holstein

Im Bundesland Schleswig-Holstein können einige ausgewählte Fernverkehrszüge im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung von schwerbehinderten Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Freigegebene Intercity zwischen Dresden und Chemnitz
Auf der Strecke Dresden Hbf und Chemnitz Hbf können die Intercity-Züge (IC-Linie 17) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke genutzt werden.
Intercity-Züge auf der Strecke Erfurt — Gera
Die Intercity-Züge (IC) der Linie 51 auf der Strecke Erfurt Hbf – Gera Hbf (Kursbuchstrecke 565) können im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung von schwerbehinderten Reisenden mit Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke ohne Aufpreis genutzt werden. Dies gilt auch für die Intercity-Züge (IC-Linie 50) zwischen Erfurt Hbf und Weimar (Kursbuchstrecke 580).
Intercity-Züge auf der Strecke Norddeich Mole — Bremen Hbf

Auf der Strecke Norddeich Mole — Bremen Hbf bzw. Emden Außenhafen — Emden Hbf (Kursbuchstrecken 390, 395, 396) können die Intercity-Züge (IC-Linie 56) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Intercity-Züge auf der Strecke Stuttgart — Singen — Konstanz

Auf der Strecke Stuttgart Hbf — Singen (Hohentwiel) — Konstanz (Kursbuchstrecken 720 und 740) können die Intercity-Züge (IC-Linie 87) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.