Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt normalerweise nur in den Nahverkehrszügen. Aufgrund von tariflichen Besonderheiten werden in einigen Fernverkehrszügen jedoch auch Nahverkehrstarife akzeptiert. Je nach Ausgestaltung des Tarif, berechtigen daher auch der Schwerbehindertenausweise mit Beiblatt und Wertmarke zur freien Fahrt in den Fernverkehrszügen.
Diese Übersicht bietet einen Überblick der Fernverkehrszüge, welche mit dem Schwerbehindertenausweis genutzt werden können.