Beim Anruf-Sammel-Zug der Hohenzollerische Landesbahn müssen der schwerbehinderte Reisende, als auch die Begleitperson den Zuschlag entrichten.
Bad Sebastiansweiler-Belsen
Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.