Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten Schweizer Streckenabschnitten anerkannt. Dies entspricht der Tarifzone 256 Kreuzlingen.
Tarife und Besonderheiten in Baden-Württemberg
Busse und Straßenbahnen im Bereich Basel, Riehen und Rheinfelden (Schweiz)
Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten Schweizer Streckenabschnitten anerkannt.
Fernverkehrszüge auf der Strecke Basel Bad Bf — Basel SBB
Auf der Strecke 703 Basel — Offenburg können zwischen Basel SBB und Basel Bad Bf die Fernverkehrszüge (ICE und IC) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung genutzt werden.
Grenzüberschreitende Buslinien im Landkreis Konstanz
Im Bereich des Landkreises Konstanz gibt es einige grenzüberschreitende Buslinien in die Schweiz. Auf den nachfolgenden aufgelisteten Streckenabschnitten von Buslinien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson anerkannt.
Grenzüberschreitende Eisenbahnlinien in der Region Basel
Auf einigen Eisenbahnstrecken können Züge bis in die Schweiz im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung genutzt werden.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Eisenbahnlinien, welche auf den angegebenen schweizer Streckenabschnitten genutzt werden können.
Intercity-Züge auf der Strecke Stuttgart — Singen — Konstanz
Auf der Strecke Stuttgart Hbf — Singen (Hohentwiel) — Konstanz (Kursbuchstrecken 720 und 740) können die Intercity-Züge (IC-Linie 87) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Strecke 730 Singen(Hohentwiel) — Basel Bad Bf
Auf der Kursbuchstrecke 730 (Singen — Basel) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Grenzach (letzter deutscher Bahnhof) und Basel Bad Bf (Schweiz) in den Zügen der DB Regio Bden-Württemberg.
Des Weiteren gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend auch zwischen Bietingen (letzter deutscher Halt) und Erzingen (erster deutscher Halt) über die schweizer Bahnhöfe Trasadingen, Wilchingen-Hallau, Neunkirch, Beringen Bad Bf, Neuhausen Bad Bf, Schaffhausen, Herblingen und Thayngen in den Zügen der DB Regio Baden-Württemberg, SBB Deutschland, Thurbo AG und Schweizer Bundesbahnen.
Strecke Müllheim (Deutschland) — Mulhouse (Frankreich)
Auf der Bahnstrecke Müllheim (Deutschland) — Mulhouse (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalbahn-Zügen (RB) der DB Regio Baden-Württemberg und der SNCF nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Müllheim(Baden) und Neuenburg(Baden).
Strecke Schaffhausen (Schweiz) — Lottstetten (Deutschland)
In den S-Bahnen der Linie S 9 der Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und der Linie S 65 der Thurbo AG wird auf der Bahnstrecke Schaffhausen (Schweiz) — Lottstetten (Deutschland), über Neuhausen(CH), Neuhausen Rheinfall und Jestetten, die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen anerkannt.
Dies gilt nicht für die anderen S-Bahn-Linien (S 12, S 24, S 33 der SBB) auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt Schaffhausen — Neuhausen.
Strecke Straßburg (Frankreich) — Offenburg (Deutschland)
Auf der Bahnstrecke Straßburg/Strasbourg (Frankreich) — Offenburg (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur in den Zügen der SWEG nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Kehl und Offenburg.
Strecke Waldshut (Deutschland) — Koblenz (Schweiz)
Auf der Bahnstrecke Waldshut (Deutschland) — Koblenz (Schweiz) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den S-Bahn-Linien S 27 (SBB) und S 36 (Thurbo) nicht anerkannt.
Zuglinien im Stadtgebiet Kreuzlingen
Innerhalb des Stadtgebietes Kreuzlingen (Schweiz) wird die unentgeltliche Beförderung mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke, sowie die der Begleitperson anerkannt. Dies gilt für alle Fahrten mit der Eisenbahn, S-Bahn und den Stadtbussen.
Eine Auflistung der Linien und der freigegebenen Streckenabschnitte ist dem Linienverzeichnis auf unserer Informationsseite zum Tarifverbund Ostwind zu entnehmen.