
Schwerbehinderte Reisende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 werden bei der Heidelberger Bergbahnen zu einem ermäßigten Fahrpreis befördert. Die unentgeltliche Beförderung im Rahmen der Freifahrt mit dem Beiblatt mit Wertmarke gilt nicht. Bei einer eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese unentgeltlich mit.